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"BND darf alle Telephonate ins Ausland abhören
Verdachtslose Überwachung des Fernmeldeverkehrs zur Abwehr
von Terrorismus und Kriminalität erlaubt
Richter fordern aber strengere Vorschriften für Weitergabe der Daten
und bessere Kontrolle des Geheimdienstes
... Vertreter der Bundesregierung, des BND und Datenschützer zeigten
sich nach der Verkündung des Urteils (Aktenzeichen: 1 BvR 2226/94
u.a.) ... zufrieden. Dagegen sprach der Initiator des Prozesses, der Hamburger
Strafrechtsprofessor Michael Köhler, von einem 'traurigen Tag für
den Grundrechtsschutz'. Das Fernmeldegeheimnis sei nun 'erledigt'. Demgegenüber
nannte der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob das Urteil einen
'Meilenstein für den Datenschutz'. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte
sahen eine Stärkung des grundrechtlich garantierten Telekommunikationsgeheimnisses.
... Gestärkt gehen aus dem Karlsruher Urteil die parlamentarischen
Geheimdienstkontrolleure hervor. Sie mußten 'den gesamten Prozeß
der Erfassung und Verwertung der Daten' überwachen können und
auch personell besser ausgestattet werden." SZ 15.7.1999 S.1
"BND filtert täglich 20 Telephonate heraus" SZ 15.7.1999 S.2
"Geheimdienst darf weiter ohne Verdacht am Telefon
lauschen
Verfassungsgericht billigt Abhörpraxis des BND/Weitergabe von
Daten an Strafverfaolger aber eingeschränkt
... Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder feierten
das Urteil dagegen als 'Meilenstein für den Datenschutz'. ..."
FR 15.7.1999 S.1
"Das Wort Schnee macht verdächtig
Wie der Bundesnachrichtendienst am Telefon lauscht" FR
15.7.1999 S.4
"Bundesnachrichtendienst darf weiter lauschen
... Die Bundesregierung und Datenschutzbeauftragter Jacob begrüßten
das Urteil." HB 15.7.1999 S.1
"Regierung und Datenschützer erfreut über
Karlsruher Urteil
... Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob,
begrüßte das Urteil gleichfalls, da das Gericht eine umfassende
Datenschutzkontrolle für die Weitergabe von Funden an andere Brhörden
bestimmt habe. Das Urteil sei 'ein Meilenstein für den Datenschutz',
freute sich Jacob; die Bürgerrechte seien 'maßgeblich gestärkt'
worden. Ähnlich äußerten sich die Datenschutzbeauftragten
mehrerer Bundesländer. Der Hamburger Rechtsprofessor Michael Köhler,
einer der Kläger, sprach hingegen in Karlsruhe von 'einem traurigen
Tag für den Grundrechtsschutz'. Das Gericht habe 'die verdachtlose
Überwachung unverdächtiger Bürger passieren lassen und damit
das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses beerdigt'. Köhler kritisierte,
daß die Beschränkungen, die das Gericht dem Nachrichtendienst
auferlegte, erst auf der Ebene der Verwertung eingriffen; das abhören
selbst habe das Gericht dagegen gestattet. ..." HB 15.7.1999 S.5
"Bundesnachrichtendienst darf weiter abhören
... Gewinner sind ausschließlich die parlamentarischen
Kontrolleure des BND sowie die Datenschützer in Bund und Land. Sie
werden den Umgang mit den an die Polizeien weitergeleiteten Daten überwachen
müssen." HB 15.7.1999 S.5
"BND darf weiter lauschen - aber schärfere Kontrolle" Die Welt 15.7.1999 S.1
"Der 'Staubsauger' des BND darf weitersaugen
Bundesverfassungsgericht bestätigt Abhörmaßnahmen
des Dienstes in der Verbrechensbekämpfung - Einzelpunkte verfassungswidrig"
Die Welt 15.7.1999 S.4
"BND darf weiter abhören
Karlsruhe begrenzt jedoch Befugnisse
... Das Bundesverfassungsgericht billigte in einem am Mittwoch verkündeten
Urteil die 1994 erweiterten Überwachungsbefugnisse des BND im Grundsatz,
erklärte sie allerdings in Teilen für verfassungswidrig. ...
Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, sieht in
dem Urteil eine 'erfreuliche Stärkung des Datenschutzrechtes und eine
Ausweitung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger
auf den Fernmeldeverkehr'. Garstka war einer der vom Gericht angehörten
Gutachter." Tsp 15.7.1999 S.1
"BND darf Fernmeldeverkehr überwachen
Bundesverfassungsgericht billigt Abhöraktion, schränkt
die Datenweitergabe jedoch ein" Tsp 15.7.1999 S.4
"Bei Telefonaten ins Ausland darf BND mithören
Verfassungsgericht schränkt jedoch Datenweitergabe ein
... Die Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragte begrüßten
das Urteil." BerlZtg 15.7.1999 S.1
"Zufriedener Geheimdienst, enttäuschte Kläger
... Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka
sagte, er und viele seiner Kollegen freuten sich über den Karlsruher
Richterspruch. Das Gericht habe Schranken gesetzt, weil es Übermittlungen
personenbezogener Daten durch den BND an Sicherheitsbehörden 'nur
in engen Grenzen und nur aufgrund gesicherter Tatsssachen' erlaube, so
Garstka. Kritik kam hingegen von seinem schleswig-holsteinischen Amtskollegen
Hartmut Bäumler, der das Urteil als ein weiteres Mosaikstück
in einer seit Jahren anhaltenden Entwicklung wertete, wonach der Bürger
auch verdachtsunabhängig mit Überwachung rechnen müsse.
... Der Geschäftsführer der ebenfalls klagenden 'tageszeitung',
Karl-Heinz Ruch, wies darauf hin, daß Informanten auch nach dem Urteil
nicht wagen würden, brisante Informationen aus dem Ausland an Journalisten
zu faxen. " BerlZtg 15.7.1999 S.2
"Geheimdienst muß die Abgehörten informieren
Bundesverfassungsgericht sieht schweren Eingriff in Fernmeldegeheimnis
... Der Bundesdatenschutz-Beauftragter Joachim Jacob siehr durch die
Entscheidung alle Forderungen der Datenschützer erfüllt."
MoPo 15.7.1999 S.5
"Geheimdienst darf Telefonate weiter abhören" MoPo 15.7.1999 S. 1
"Wie der BND lauscht
... Die beim Abhören gespeicherten Daten durften vom BND
anfangs ohne große Einschränkungen an Polizei und Staatsanwaltschaft
weitergegen werden. Dies untersagte das Bundesverfassungsgericht bereits
1995 mit einer Einstweiligen Anordnung: Die Weitergabe ist nur noch beim
Verdacht einer Straftat möglich. Diese Entscheidung wurde gestern
vom Gericht bestätigt. ... " MoPo 15.7.1999 S.5
"Verfassungsrichter waren für Geheimdienst
ganz Ohr
Überwachung von Auslandsgesprächen durch den BND bestätigt/Grundgesetz
nur etwas verletzt
... Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob dagegen sieht nun
alle Forderungen der Datenschützer erfüllt. Hansjürgen Garstka,
der Berliner Datenschutzbeauftragte, bezeichnete das Urteil als klaren
Beleg für die bisherige Unangemessenheit der Telefonüberwachung.
Künftig müsse dem Telefongeheimnis wieder mehr Bedeutung beigemessen
werden. ..." ND 15.7.1999 S. 1
"Gericht: Es gilt das abgehörte Wort
Karlsruher Verfassungsrichter lassen verdachtslose Überwachung
von Auslandsverbindungen zu. Die Weitergabe von Abhördaten durch den
Bundesnachrichtendienst wird jedoch erschwert." taz 15.7.1999
S.1
Kommentare
"Banalisierung der Grundrechte
... Hier aber werden nicht zielgerichtet Straftäter, Verdächtige
oder deren Kontaktpersonen überwacht, sondern alle, die zum Telephonhörer
greifen. ... Wenn der Geheimdienst lauscht, fallen wichtige rechtsstaatliche
Sicherungen weg. ... 'Es bleibt', so hatte es bei der Verabschiedung des
Gesetzes beschwörend geheißen, 'bei der klaren Trennung zwischen
den Geheimdiensten und der Polizei'. Das stimmt nicht. Je lauter der Schwur,
desto lauer die Wahrheit: Der Geheimdienst reicht ja seine Lausch-Erkenntnisse
weiter. Damit wurde die Tür zwischen Geheimdienst und Polizei geöffnet:
sie muß aber, weil es in Deutschland nie mehr eine geheimen Staatspolizei
geben darf, fest versperrt bleiben. Man durfte also erwarten, daß
das Bundesverfassungsgericht zu einem ganz einfachen Mittel greift: es
hätte, nach Besichtigung und Prüfung des elektronischen Staubsaugers,
den Stecker herausziehen und dann der gesamten Anlage die rechtsstaatliche
TÜV-Plakette verweigern müssen. Die Richter haben statt dessen
versucht, den Staubsauger neu einzustellen. ... Sicherlich: Das Urteil
ist eine Mahnung, mit Grundrechten nicht so lax umzugehen; aber diese Mahnung
ist nicht laut genug, um den Gesetzgeber aufzuschrecken. ... Mit der Grundrechts-Sensiblität
im Parlament ist es also nicht mehr weit her. Der Gesetzgeber ist
grundrechtstaub geworden. Die Sucht, unbeschränkt abzuhören,
zu kontrollieren und zu durchsuchen, greift um sich: Das Bundesgrenzschutzgesetz
vom 25. Juni 1998 zum Bespiel erlaubt es den Beamten, im Zug jedermann
ohne jeden Verdacht zu kontrollieren. Das G-10-Gesetz ist also nur eines
von etlichen Gesetzen zu Banalsierung der Grundrechte. Eine Ermahnung aus
Karlsruhe reicht da nicht. Ein Donnerwort muß folgen - spätestens
beim Urteil zum großen Lauschangriff." SZ 15.7.99 S. 4
"Trotz etlicher Einschränkungen billigt das
Bundesverfassungsgericht dem Bundesnachrichtendienst das Abhören von
Auslandsgesprächen zu
Die Richter haben ihre Augen nicht vor der wirklichen Gefahr verschlossen
... Aufgeräumt hat das Gericht ganz nebenbei auch mit einer
Mär, die von rot-grünen Kritikern einer effektiven Strafverfolgung
nur allzu gern gepflegt wurde. Wie man seit gestern aus berufenem Munde
weiß, verbietet das angeblich im Grundgesetz enthaltene Trennungsgebot
für Polizei und Geheimdienste keineswegs eine Zusammenarbeit der beiden
Institutionen. Dies läßt erwarten, daß die Verfassungshüter
die von ein paar ehemaligen FDP-'Promis' eingereichten Beschwerden gegen
den 'Großen Lauschangriff' im Kern ebenfalls abschmettern werden.
Denn warum sollten Abhöraktionen, die dem Verfassungsschutz stets
höchstrichterlich zugebilligt worden sind, nicht auch der Polizei
erlaubt sein, wenn deren 'Wanzen' und Richtmikrophone auf Schwerkriminelle
abzielen?" HB 15.7.99 S. 2
"Fragwürdig: Das Bundesverfassungsgericht
billigt BND-Lauschereien
... Das Argument machte Schule: Wer ein zweites Rabta verhindern
will, muß dem BND mehr Befugnisse zugestehen. Nur: Dieser Überlegung
standen schreckliche Erfahrungen mit der Gestapo, der geheimen Staatspolizei,
während des Nationalsozialismus entgegen. Die Lehren, die daraus gezogen
wurden, führten zu einem strikten Trennungsgebot. Polizei und Strafverfolgung
als gesellschaftlicher Sanktionsapparat sollten künftig das eine sein,
Geheimdienstarbeit zur politischen Beratung der Bundesregierung davon getrennt
das andere. Im Schlepptau der Rabta-Affäre wurde der Grundsatz mit
der Verabschiedung des Verbrechensbekämpfungs-Gesetzes im Herbst 1994
geschleift und gestern auf höchster richterlicher Ebene gebilligt.
Das Trennungsgebot wird für einen höchst fragwürdigen Erfolg
geopfert. ... Nur, folgt man den Angaben des BND, ist es ein reichlich
unnützer Versuch: Nur 0,01 Promille der täglich rund acht Millionen
geführten Auslandstelefonate soll den Auswertern des Nachrichtendienstes
zur Kenntnis gelangen. Brisantes dürfte darunter kaum zu finden sein.
Wenn einer die Techniken des Verschleiens oder Verschlüsselns beherrscht,
dann doch wohl der, der wissentlich illegal handelt. Etwa beim Bau von
Giftgasfabriken." taz 15.7.99 S. 1
"Flotter Dreier mit Pullach
Die Karlsruher Entscheidung hat zwei Seiten. Die gute: Es wird
nicht schlimmer, als es schon ist. Doch daß alles bleibt, wie es
ist, ist die zweite, die wirklich schlimme Nachricht. Schlimm für
die Demokratie." ND 15.7.99 S. 1
"'Elektronischer Staubsauger' mit Filter
... In einer Demokratie kann die Freiheit nicht grenzenlos sein
- weder die des Staates, noch die der Bürger. Das ist der eigentliche
Kern der Botschaft aus Karlsruhe." Tsp 15.7.99 S. 10
"Die Furie des Verschwindens
Was die rot-grüne Opposition vormals mit guten Gründen
als Degradierung der Grundrechte gegeißelt hat, setzt die rot-grüne
Bundesregierung ungerührt als Ausdruck forcierter Verbrechensbekämpfung
fort. ... Doch es ist ein Irrtum der Bundesregierung zu glauben, nach der
Entscheidung seien alle Fragen zur Abhörpraxis des BND geklärt.
Im Gegenteil stellt sich zumindest eine Frage mehr denn je: Steht der Ertrag
des Lauschens in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des damit
verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Fernmeldefreiheit?
... Die zahlreichen Änderungen, die das Gericht darüber hinaus
vom Gesetzgeber verlangt, werden zwar die Abhörpraxis des BND endlich
verfassungsrechtlich legalisieren. Für die politische Legitimation
ist freilich damit nichts gewonnen. Auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit
hat Rot-Grün sein Programm einer dubiosen Treuhänderin anvertraut
- der Furie des Verschwindens." BerlZtg 15.7.99 S. 2
*
"Was die NASA kann und tut, geht niemanden etwas
an
USA-Geheimdienste pfeifen auch in Deutschland auf nationale Hoheits-
und individuelle Grundrechte
... Echelon besteht im wesentlichen aus drei Elementen: Man überwacht
den Nachrichtenverkehr über die 25 US-Intelsat-Satelliten, die von
den meisten Telefongesellschaften benutzt werden. Zugleich zapft man andere
Satelliten an. ... Grundlage sind - wie beim BND-System - bestimmte Schlüsselbegriffe.
..."
ND 15.7.1999 S.2
*
"Kommt der 'gläserne Patient' ?
Ärzte-Abrechnung künftig über umstrittenen Diagnose-Code
... Von Januar 2000 an soll die Abrechnung zwischen Ärzten und
Krankenkassen über den umstrittenen Diagnose-Code 'ICD-10' erfolgen.
... auch der Vorsitzende des Ärzteverbands Hartmannbund warf der Ministerin
Andrea Fischer (Grüne) vor, sich über Bedenken innerhalb der
Gesellschaft gegen den 'ICD-10-Code' hinweggesetzt zu haben. Der überwiegende
Teil der betroffenen Patienten und Ärzte lehne die computerlesbare
Verschlüsselung nach wie vor ab, denn am Ende steht der 'gläserne
Patient' da. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1996 eine Beschwerde gegen
den 'ICD-10-Code' nicht angenommen. Gegen die Verschlüsselung gebe
es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hieß es damals." FR
15.7.1999 S.4
*
"Neue Rechtsunsicherheiten im elektronischen Geschäftsverkehr
Streit um Gerichtsstand bei Verbraucherbeschwerden/Unternehmen warnen
vor Investionshindernissen
... Dem Verbraucherschutz wollten die Abgeordneten vor allem im Blick
auf die mit dem Internet ausgeweiteten Werbemöglichkeiten Rechnung
tragen. Mit der Aufnahme in sogenannte 'Robinson Listen' könnten Internet-Kunden
erklären, daß die keine Werbebotschaften wünschen. ..."
FAZ 15.7.1999 S.27
*
LOKALES
Hessen
"Schwarz wie Coca Cola
Deutschlands jüngster Länderchef zeigt sich forsch in
der Schulpolitik - von seinen Ministern kommen vor allem konservativ gefärbte
Absichtserklärungen
... Im Zentrum des öffentlichen Interesses stand auch Innenminister
Volker Bouffier. ... Bouffier strebt eine Zusammenarbeit zwischen privaten
Sicherheitsdiensten, dem Verfassungsschutz und der Polizei an; er fordert
die Videoüberwachung von Schulhöfen und öffentlichen Plätzen.
'Stasi-Methoden', nennt das die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
... " SZ 15.7.1999 S.12