Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

[Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen] [->NEU: Zur Suche über alle bisherigen Ausgaben]
[Überblick über sonstige Veröffentlichungen zum Datenschutz][Hauptseite]

Ausgabe vom 15. Juli 1999

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts siehe auch:
Presseerklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten
Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts
Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts

"BND darf alle Telephonate ins Ausland abhören
Verdachtslose Überwachung des Fernmeldeverkehrs zur Abwehr von Terrorismus und Kriminalität erlaubt
Richter fordern aber strengere Vorschriften für Weitergabe der Daten und bessere Kontrolle des Geheimdienstes
... Vertreter der Bundesregierung, des BND und Datenschützer zeigten sich nach der Verkündung des Urteils (Aktenzeichen: 1 BvR 2226/94 u.a.) ... zufrieden. Dagegen sprach der Initiator des Prozesses, der Hamburger Strafrechtsprofessor Michael Köhler, von einem 'traurigen Tag für den Grundrechtsschutz'. Das Fernmeldegeheimnis sei nun 'erledigt'. Demgegenüber nannte der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob das Urteil einen 'Meilenstein für den Datenschutz'. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte sahen eine Stärkung des grundrechtlich garantierten Telekommunikationsgeheimnisses. ... Gestärkt gehen aus dem Karlsruher Urteil die parlamentarischen Geheimdienstkontrolleure hervor. Sie mußten 'den gesamten Prozeß der Erfassung und Verwertung der Daten' überwachen können und auch personell besser ausgestattet werden." SZ 15.7.1999 S.1

"BND filtert täglich 20 Telephonate heraus" SZ 15.7.1999 S.2

"Geheimdienst darf weiter ohne Verdacht am Telefon lauschen
Verfassungsgericht billigt Abhörpraxis des BND/Weitergabe von Daten an Strafverfaolger aber eingeschränkt
... Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder feierten das Urteil dagegen als 'Meilenstein für den Datenschutz'. ..." FR 15.7.1999 S.1

"Das Wort Schnee macht verdächtig
Wie der Bundesnachrichtendienst am Telefon lauscht"
FR 15.7.1999 S.4

"Bundesnachrichtendienst darf weiter lauschen
... Die Bundesregierung und Datenschutzbeauftragter Jacob begrüßten das Urteil." HB 15.7.1999 S.1

"Regierung und Datenschützer erfreut über Karlsruher Urteil
... Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, begrüßte das Urteil gleichfalls, da das Gericht eine umfassende Datenschutzkontrolle für die Weitergabe von Funden an andere Brhörden bestimmt habe. Das Urteil sei 'ein Meilenstein für den Datenschutz', freute sich Jacob; die Bürgerrechte seien 'maßgeblich gestärkt' worden. Ähnlich äußerten sich die Datenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer. Der Hamburger Rechtsprofessor Michael Köhler, einer der Kläger, sprach hingegen in Karlsruhe von 'einem traurigen Tag für den Grundrechtsschutz'. Das Gericht habe 'die verdachtlose Überwachung unverdächtiger Bürger passieren lassen und damit das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses beerdigt'. Köhler kritisierte, daß die Beschränkungen, die das Gericht dem Nachrichtendienst auferlegte, erst auf der Ebene der Verwertung eingriffen; das abhören selbst habe das Gericht dagegen gestattet. ..." HB 15.7.1999 S.5

"Bundesnachrichtendienst darf weiter abhören
... Gewinner sind ausschließlich die parlamentarischen Kontrolleure des BND sowie die Datenschützer in Bund und Land. Sie werden den Umgang mit den an die Polizeien weitergeleiteten Daten überwachen müssen." HB 15.7.1999 S.5

"BND darf weiter lauschen - aber schärfere Kontrolle" Die Welt 15.7.1999 S.1

"Der 'Staubsauger' des BND darf weitersaugen
Bundesverfassungsgericht bestätigt Abhörmaßnahmen des Dienstes in der Verbrechensbekämpfung - Einzelpunkte verfassungswidrig"
Die Welt 15.7.1999 S.4

"BND darf weiter abhören
Karlsruhe begrenzt jedoch Befugnisse
... Das Bundesverfassungsgericht billigte in einem am Mittwoch verkündeten Urteil die 1994 erweiterten Überwachungsbefugnisse des BND im Grundsatz, erklärte sie allerdings in Teilen für verfassungswidrig. ... Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, sieht in dem Urteil eine 'erfreuliche Stärkung des Datenschutzrechtes und eine Ausweitung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger auf den Fernmeldeverkehr'. Garstka war einer der vom Gericht angehörten Gutachter." Tsp 15.7.1999 S.1

"BND darf Fernmeldeverkehr überwachen
Bundesverfassungsgericht billigt Abhöraktion, schränkt die Datenweitergabe jedoch ein"
Tsp 15.7.1999 S.4

"Bei Telefonaten ins Ausland darf BND mithören
Verfassungsgericht schränkt jedoch Datenweitergabe ein
... Die Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragte begrüßten das Urteil." BerlZtg 15.7.1999 S.1

"Zufriedener Geheimdienst, enttäuschte Kläger
... Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka sagte, er und viele seiner Kollegen freuten sich über den Karlsruher Richterspruch. Das Gericht habe Schranken gesetzt, weil es Übermittlungen personenbezogener Daten durch den BND an Sicherheitsbehörden 'nur in engen Grenzen und nur aufgrund gesicherter Tatsssachen' erlaube, so Garstka. Kritik kam hingegen von seinem schleswig-holsteinischen Amtskollegen Hartmut Bäumler, der das Urteil als ein weiteres Mosaikstück in einer seit Jahren anhaltenden Entwicklung wertete, wonach der Bürger auch verdachtsunabhängig mit Überwachung rechnen müsse. ... Der Geschäftsführer der ebenfalls klagenden 'tageszeitung', Karl-Heinz Ruch, wies darauf hin, daß Informanten auch nach dem Urteil nicht wagen würden, brisante Informationen aus dem Ausland an Journalisten zu faxen. " BerlZtg 15.7.1999 S.2

"Geheimdienst muß die Abgehörten informieren
Bundesverfassungsgericht sieht schweren Eingriff in Fernmeldegeheimnis
... Der Bundesdatenschutz-Beauftragter Joachim Jacob siehr durch die Entscheidung alle Forderungen der Datenschützer erfüllt." MoPo 15.7.1999 S.5

"Geheimdienst darf Telefonate weiter abhören" MoPo 15.7.1999 S. 1

"Wie der BND lauscht
... Die beim Abhören gespeicherten Daten durften vom BND anfangs ohne große Einschränkungen an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegen werden. Dies untersagte das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 mit einer Einstweiligen Anordnung: Die Weitergabe ist nur noch beim Verdacht einer Straftat möglich. Diese Entscheidung wurde gestern vom Gericht bestätigt. ... " MoPo 15.7.1999 S.5

"Verfassungsrichter waren für Geheimdienst ganz Ohr
Überwachung von Auslandsgesprächen durch den BND bestätigt/Grundgesetz nur etwas verletzt
... Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob dagegen sieht nun alle Forderungen der Datenschützer erfüllt. Hansjürgen Garstka, der Berliner Datenschutzbeauftragte, bezeichnete das Urteil als klaren Beleg für die bisherige Unangemessenheit der Telefonüberwachung. Künftig müsse dem Telefongeheimnis wieder mehr Bedeutung beigemessen werden. ..." ND 15.7.1999 S. 1

"Gericht: Es gilt das abgehörte Wort
Karlsruher Verfassungsrichter lassen verdachtslose Überwachung von Auslandsverbindungen zu. Die Weitergabe von Abhördaten durch den Bundesnachrichtendienst wird jedoch erschwert."
taz 15.7.1999 S.1


"Banalisierung der Grundrechte
... Hier aber werden nicht zielgerichtet Straftäter, Verdächtige oder deren Kontaktpersonen überwacht, sondern alle, die zum Telephonhörer greifen. ... Wenn der Geheimdienst lauscht, fallen wichtige rechtsstaatliche Sicherungen weg. ... 'Es bleibt', so hatte es bei der Verabschiedung des Gesetzes beschwörend geheißen, 'bei der klaren Trennung zwischen den Geheimdiensten und der Polizei'. Das stimmt nicht. Je lauter der Schwur, desto lauer die Wahrheit: Der Geheimdienst reicht ja seine Lausch-Erkenntnisse weiter. Damit wurde die Tür zwischen Geheimdienst und Polizei geöffnet: sie muß aber, weil es in Deutschland nie mehr eine geheimen Staatspolizei geben darf, fest versperrt bleiben. Man durfte also erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht zu einem ganz einfachen Mittel greift: es hätte, nach Besichtigung und Prüfung des elektronischen Staubsaugers, den Stecker herausziehen und dann der gesamten Anlage die rechtsstaatliche TÜV-Plakette verweigern müssen. Die Richter haben statt dessen versucht, den Staubsauger neu einzustellen. ... Sicherlich: Das Urteil ist eine Mahnung, mit Grundrechten nicht so lax umzugehen; aber diese Mahnung ist nicht laut genug, um den Gesetzgeber aufzuschrecken. ... Mit der Grundrechts-Sensiblität im Parlament ist es also nicht mehr weit her. Der Gesetzgeber ist grundrechtstaub geworden. Die Sucht, unbeschränkt abzuhören, zu kontrollieren und zu durchsuchen, greift um sich: Das Bundesgrenzschutzgesetz vom 25. Juni 1998 zum Bespiel erlaubt es den Beamten, im Zug jedermann ohne jeden Verdacht zu kontrollieren. Das G-10-Gesetz ist also nur eines von etlichen Gesetzen zu Banalsierung der Grundrechte. Eine Ermahnung aus Karlsruhe reicht da nicht. Ein Donnerwort muß folgen - spätestens beim Urteil zum großen Lauschangriff." SZ 15.7.99 S. 4

"Trotz etlicher Einschränkungen billigt das Bundesverfassungsgericht dem Bundesnachrichtendienst das Abhören von Auslandsgesprächen zu
Die Richter haben ihre Augen nicht vor der wirklichen Gefahr verschlossen
... Aufgeräumt hat das Gericht ganz nebenbei auch mit einer Mär, die von rot-grünen Kritikern einer effektiven Strafverfolgung nur allzu gern gepflegt wurde. Wie man seit gestern aus berufenem Munde weiß, verbietet das angeblich im Grundgesetz enthaltene Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste keineswegs eine Zusammenarbeit der beiden Institutionen. Dies läßt erwarten, daß die Verfassungshüter die von ein paar ehemaligen FDP-'Promis' eingereichten Beschwerden gegen den 'Großen Lauschangriff' im Kern ebenfalls abschmettern werden. Denn warum sollten Abhöraktionen, die dem Verfassungsschutz stets höchstrichterlich zugebilligt worden sind, nicht auch der Polizei erlaubt sein, wenn deren 'Wanzen' und Richtmikrophone auf Schwerkriminelle abzielen?" HB 15.7.99 S. 2

"Fragwürdig: Das Bundesverfassungsgericht billigt BND-Lauschereien
... Das Argument machte Schule: Wer ein zweites Rabta verhindern will, muß dem BND mehr Befugnisse zugestehen. Nur: Dieser Überlegung standen schreckliche Erfahrungen mit der Gestapo, der geheimen Staatspolizei, während des Nationalsozialismus entgegen. Die Lehren, die daraus gezogen wurden, führten zu einem strikten Trennungsgebot. Polizei und Strafverfolgung als gesellschaftlicher Sanktionsapparat sollten künftig das eine sein, Geheimdienstarbeit zur politischen Beratung der Bundesregierung davon getrennt das andere. Im Schlepptau der Rabta-Affäre wurde der Grundsatz mit der Verabschiedung des Verbrechensbekämpfungs-Gesetzes im Herbst 1994 geschleift und gestern auf höchster richterlicher Ebene gebilligt. Das Trennungsgebot wird für einen höchst fragwürdigen Erfolg geopfert. ... Nur, folgt man den Angaben des BND, ist es ein reichlich unnützer Versuch: Nur 0,01 Promille der täglich rund acht Millionen geführten Auslandstelefonate soll den Auswertern des Nachrichtendienstes zur Kenntnis gelangen. Brisantes dürfte darunter kaum zu finden sein. Wenn einer die Techniken des Verschleiens oder Verschlüsselns beherrscht, dann doch wohl der, der wissentlich illegal handelt. Etwa beim Bau von Giftgasfabriken." taz 15.7.99 S. 1

"Flotter Dreier mit Pullach
Die Karlsruher Entscheidung hat zwei Seiten. Die gute: Es wird nicht schlimmer, als es schon ist. Doch daß alles bleibt, wie es ist, ist die zweite, die wirklich schlimme Nachricht. Schlimm für die Demokratie." ND 15.7.99 S. 1

"'Elektronischer Staubsauger' mit Filter
... In einer Demokratie kann die Freiheit nicht grenzenlos sein - weder die des Staates, noch die der Bürger. Das ist der eigentliche Kern der Botschaft aus Karlsruhe." Tsp 15.7.99 S. 10

"Die Furie des Verschwindens
Was die rot-grüne Opposition vormals mit guten Gründen als Degradierung der Grundrechte gegeißelt hat, setzt die rot-grüne Bundesregierung ungerührt als Ausdruck forcierter Verbrechensbekämpfung fort. ... Doch es ist ein Irrtum der Bundesregierung zu glauben, nach der Entscheidung seien alle Fragen zur Abhörpraxis des BND geklärt. Im Gegenteil stellt sich zumindest eine Frage mehr denn je: Steht der Ertrag des Lauschens in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des damit verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Fernmeldefreiheit? ... Die zahlreichen Änderungen, die das Gericht darüber hinaus vom Gesetzgeber verlangt, werden zwar die Abhörpraxis des BND endlich verfassungsrechtlich legalisieren. Für die politische Legitimation ist freilich damit nichts gewonnen. Auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit hat Rot-Grün sein Programm einer dubiosen Treuhänderin anvertraut - der Furie des Verschwindens." BerlZtg 15.7.99 S. 2

*

"Was die NASA kann und tut, geht niemanden etwas an
USA-Geheimdienste pfeifen auch in Deutschland auf nationale Hoheits- und individuelle Grundrechte
... Echelon besteht im wesentlichen aus drei Elementen: Man überwacht den Nachrichtenverkehr über die 25 US-Intelsat-Satelliten, die von den meisten Telefongesellschaften benutzt werden. Zugleich zapft man andere Satelliten an. ... Grundlage sind - wie beim BND-System - bestimmte Schlüsselbegriffe. ..."
ND 15.7.1999 S.2

*

"Kommt der 'gläserne Patient' ?
Ärzte-Abrechnung künftig über umstrittenen Diagnose-Code
... Von Januar 2000 an soll die Abrechnung zwischen Ärzten und Krankenkassen über den umstrittenen Diagnose-Code 'ICD-10' erfolgen. ... auch der Vorsitzende des Ärzteverbands Hartmannbund warf der Ministerin Andrea Fischer (Grüne) vor, sich über Bedenken innerhalb der Gesellschaft gegen den 'ICD-10-Code' hinweggesetzt zu haben. Der überwiegende Teil der betroffenen Patienten und Ärzte lehne die computerlesbare Verschlüsselung nach wie vor ab, denn am Ende steht der 'gläserne Patient' da. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1996 eine Beschwerde gegen den 'ICD-10-Code' nicht angenommen. Gegen die Verschlüsselung gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hieß es damals." FR 15.7.1999 S.4

*

"Neue Rechtsunsicherheiten im elektronischen Geschäftsverkehr
Streit um Gerichtsstand bei Verbraucherbeschwerden/Unternehmen warnen vor Investionshindernissen
... Dem Verbraucherschutz wollten die Abgeordneten vor allem im Blick auf die mit dem Internet ausgeweiteten Werbemöglichkeiten Rechnung tragen. Mit der Aufnahme in sogenannte 'Robinson Listen' könnten Internet-Kunden erklären, daß die keine Werbebotschaften wünschen. ..." FAZ 15.7.1999 S.27

*

Hessen

"Schwarz wie Coca Cola
Deutschlands jüngster Länderchef zeigt sich forsch in der Schulpolitik - von seinen Ministern kommen vor allem konservativ gefärbte Absichtserklärungen
... Im Zentrum des öffentlichen Interesses stand auch Innenminister Volker Bouffier. ... Bouffier strebt eine Zusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsdiensten, dem Verfassungsschutz und der Polizei an; er fordert die Videoüberwachung von Schulhöfen und öffentlichen Plätzen. 'Stasi-Methoden', nennt das die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. ... " SZ 15.7.1999 S.12